13.01.2014 01:10
EINDRINGLICHE WARNUNG
Wohl um meine Strafanzeigen vom 02. März und vom 11. und vom 12. Mai 2013 zu verhöhnen wird erneut munter per Plakaten provoziert. Zudem wurden in der Nachbarschaft erneut Scheiben einge-schlagen worüber die Staatsanwaltschaft informiert wurde. Eine Liste wahrscheinlicher Täter habe ich ihnen gegeben. Sie terrorisieren eindeutig zwecks Strafvereitelung- und Nötigung zur Aussageunter-lassung im Amt was das anhängige Privatklageverfahren 992 Bs 7/13 AG Frankfurt a.M angeht. Ich weise zudem letztmals darauf hin daß wir uns nach Petition Pet A-17-99-1030-021171 vom 14. April 2012 beim Deutschen Bundestag im (Bürger-)Kriegsnotstand nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz befinden, und solche Provokationen zum Anlaß seitens hiesiger Kriegspartei genommen werden können ihren aufständischen Angriff gegen die Verteidiger der Menschenrechte vom 23. Mai 2013 auf die Bundesrepublik Deutschland bei weiterer Provokation unmittelbar und gewaltsam zu VERGELTEN.
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