15.04.2014 04:59

Maximilian Bähring
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Hessisches Landessozialgericht
Geschäftsstelle des 7. Senates
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?Die da oben? haben wohl nicht mehr
alle (fliegenden Unter-)tassen im Schrank

Frankfurt a.M., den 15. April 2014

L7 AS 274/14 Hessisches Landessozialgericht vormals S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.

Großes Lob! Ich hab ja nun seit dem Jahre 2000 mit Gerichten zu tun und es ist das erste mal daß ich eine Eingansbestätigung erhalte aus der ersichtlich wird daß meine Eingabe das Gericht erreicht hat.

Der Tatbestand Sachverhalt ist ganz einfach: Im Streit ums Kind unterstellte mir öffentlich die gegner-ische Anwältin Drogenkonsum und Geisteskrankheit um mir Umgangsrechte und das gemeinsame Sorgercht verwehren zu können. Die in mein Büro gesendeten Anschuldigungen führten zum Arbeits-platzverlust dem Niedergang des Unternehmens weil von einem zum Irren Diffamierten niemand seine ?mission critical? IT-Infrastruktur pflegen lässt.

Darauhin habe ich bei der Beantragung von Sozialleistungen dann ironisch/sarakastisch angegeben, wenn die Anwältin so psychiatrisch sachverständig sei daß ihre wohlgemerkt anwaltliche ?Diagnose? ausreiche um ein Gericht zu bewegen vermeintlich geistig Behinderte aufgrund möglicherweise erbbiologsicher Behinderung zu benachteiligen wie bei den Nazis ? hier Verlust des absoluten Eltern-Menschenrechtes also der Antastung der Menschenwürde die den Genuß von unveräußerlichem Menschrecht ermöglicht - dann würde ein solcher anwaltlicher Wisch doch sicherlich auch ? bei meiner Versicherung vorgelegt? ausreichen um mir mein Krankentagegeld bis zur Rente zu bewilligen.

Und auf dieses Krankentagegeld hätte ich gerne den H(artz)IV Satz als Vorschuß damit ich bis zur Bewilligung und Auszahlung meiner privaten Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle auf Grundlage der verleumderischen und anwaltlichen Diagnose der Kindesmutter nicht verhungern muß.

Genau wie ich mir das vorgestllt hatte sage daraufhin ein Herr Leibel vom Jobcenter am 06. Februar 2007 einen solchen ?Rentenvorschuß? könne er mir nicht gewähren, schon gar nicht allein aufgrund des Schreibens eines gegenerischen Rechtsanwaltes. Daraufhin habe ich gesagt dann müsse ich wohl verhungern, denn eine Begutachtung lehen ich ab. Man hat mich dann von Faschingsdienstag auf Aschermittwoch 2007 zwangsweise in der Uni Frankfurt eingesperrt um mich zu begutachten weil man meine Protesthaltung als suizidal eingestuft hat und wohl Angst hatte der unabsichtliche und unfreiwillige ?Hungerstreik?, der dadurch verursacht wurde daß mir das Jobcenter keinerlei Sozial-leistungen ? auch nicht als Sachleistungen (Essenspakete) ? gewährte, zu meinem Hungertode führen würde. Daher erfolterte man meine Nahrungsaufnahme durch Freiheitsentzug/mästete mich zu Beginn der christlichen Fastenzeit erstmal zwangsweise indem man mir mitteilte man würde mich festhalten bis ich das mir vorgesetzte mahadmadanische (sic!) Schweinefleisch aufgegessen habe.

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Anschließend hat mich nochmal ein Dr. Hasselbneck begutachtet der feststellte daß die von der Anwälten meiner Ex unterstellte Geistekrankheit nicht vorliege. Darafhin hat man mir ann am 28. April 2014 H(artz)IV gezahlt. Mit diesem gegen mich intziierten Gutachten des Jobcenters in der Hand wollte ich nun die Anwältrin meiner Ex zur Rechenschaft ziehen für das was sie angerichtet hatte.

Um erneuter Zwangsbehandlung vorzubeugen habe ich daraufhin sofort die vom Jobcenter für mich gezahlte Krankenversicherung gekündigt zumal diese, die AOK/DAK nicht die private Krankenver-sicherung war bei der ich zuletzt versichert gewesen war, das wäre die debeka gewesen, und auch nicht wie das SGB das vorsieht die letzte gesetzliche Krankenversicherung bei der ich Beiträge geleistet hatte, das wäre die vaillant BKK gewesen. Ich dachte mir daß so wenigstens die kaufmännische Leitung von Kliniken bei ihr angestellte Ärzte ? so wie es auch in meiner Patientenverfügung steht ? weil sie von keiner Kasse Geld dafür bekommen würde mich gegen meinen Willen zu behanden ? in meinem Sinne dahingehend beeinflussen würde mich nicht zu behandeln.

Die mir anwaltliche unterstellte Diagnose würde eine behandelbare aber unheilbare Geisteskrankheit bedeuten bei der ich immer mehr geistige Fähigkeiten einbüßen würde! Daraus ergibt sich auch die Fragestellung nach Sterbehilfe bevor man sabbernd und nicht mehr Herr seiner Sinne seiend in einer Pflegeeinrichtung vor sich hinvegetieren würde.

Auch deshalb versuche ich mit allen Mitteln das Jobcenter daran zu hindern Ärzten die einen auch schonmal zusammenschlagen lassen wenn man sich weigert ihnen Folge zu leisten, Fotos unter

http://fotos.urlto.name/ (oder direkt unter: http://anschlag215.tumblr.com/post/52311520400/)

http://mai23.urlto.name/ (oder direkt unter: http://slides.dynip.name/?20130523 )

hierfür über eine Krankenkassenzwangsmitgliedschaft Zahlungen zukommen zu lassen. Ich verzichte deshalb sogar schmerzbewehrt auf eine notwendige Zahnbehandlung und heile mich stattdessen (Ironie/Sarkasmus) lieber selbst durch Handauflegen/Reiki, jene Scharaltanerie also der die in einer Sekte engagierte Kindesgroßmutter meinen Nachwuchs aussetzt was streitgegenständlich ist in den Verfahren ums Kind und zudem der Trennungsgrund. ?Joachim Huessner? hat ähnliche Geschichte zum Buch ?Ein Weg hinters Licht? verarbeitet.

http://reiki-direkt.de/huessner/ (oder, alternativ: http://take-ca.re/huessner/)

Kurz: Ich WILL nicht kranknversichert sein und ich habe dafür meine (und gute) Gründe! Daher versuche ich jede Kranknevrsicherung die das Jobcenter für mich abschließt sofort zu kündigen und bemühe mich ? weil mir das Geld für einen Anwalt fehlt ? strafrechtlich dagegen vorzugehen daß Zahlungen für meinen Namen von Krankenversicherungen zu Krankenhäusern und Ärzten fließen.

Diese könen unabhängig davon ob der Patient mit einer Behandlung einvertsanden ist oder ob er als Betroffener sie für nützlich und lebensqualitätssteigernd empfindet einfach abrechnen und das ist ein Skandal. In der freien Wirtschaft würde man im Supermarkt das Regal mit den Behandlungen die man nicht haben will einfach links liegen lassen und sattdessen bei Behanldungen die man selbst für notwenig erachtet wie Zahnersatz satt zum billigsten dann durchaus auch zum höheren Preis zum Luxusprodukt greifen (Keramik/Gold statt Zahnziehen). Es ist mir üner die Jahre auch ein politsches Anliegen geworden daß für Kranke nur diejenigen medizinschen Leistungen von deren Kassen ersattet werden mit denen dieselben auch zufrieden sind.

Ich hoffe daher da sie den ihnen aufgezeigten Ermessensspielraum nutzen um sicherzustellen daß saatliche Fürsorge nicht dazu ausgenutzt werden kann Ärzten die Taschene zu füllen gegen den erklärten Willen und auf dem Rücken ihrer Patienten.

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


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15.04.2014 06:43

Maximilian Bähring
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Sozialgericht Frankfurt a.M.
Geschäftsstelle der 5. Kammer
Gutleutstraße 136

D-60327 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 16. April 2014

Aktenzeichen S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.
L7 AS 274/14 Hessisches Landessozialgericht (Berufung)

Anbei übersende ich Ihnen zur Vervollständigung der ?Tatbestand(s)?-schilderung die damals zu
3 ZS 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. gemachten Aussagen die seinerzeit nicht gewürdigt wurden weil das Landgericht Frankfurt a.M. eine von mir angeforderte Akte (?Hassel- beck Gutachten 2007?) wochenlang zurückhielt die ich zur Präzisierung meiner Angaben im Ver-fahren benötigt und daher angefordert hatte. Ich habe damals deshalb auch eine Dienstaufsichts-beschwerde gemacht. Daß ich von den Gerichten gezielt behindert und ausgebremst werde läßt sich ja nicht nur nachweisen anhand des Verschwindesn der Akte im Kindschaftsverfahren 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe oder einer Verhandlung ! einstweiliger Anordnung in Sache 9F 434/02 UG erst nach einem halben Jahr am selben Gericht, auch in Frankfurt a.M. hat man sich ja mehrfach geweigert Strafanzeigen entgegenzunehmen und der Bad homburger Oberbürgermeister hat sogar dahingehend Einfluß genommen dafür zu sorgen mir bei der Staatsanwaltschaft ein ?Haus-verbot? erteilen zu lassen und beim Jugendamt damit ich keine Strafverfolgung gegen ihn anstrengen kann. Diebzüglich bin ich wie ich inzwischen erfahren übrigens durfte kein Einzelfall. Die unterlassene Hilfeleistung des 1. Reviers in Frankfurt a.M. in 2007 ist zudem evident. Wir wissen auch das Mottive. Die hatten Angst da ich den sexuellen Mißbrauch Schutzbefohlener zur Sprache bringe für den ich den Erwürgeversuch an meiner Person inzwischen als Verdeckungstat betrachte.

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)

+++

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main

Oberlandesgericht
Frankfurt/Main
Zeil 42
60313 Frankfurt/Main

10. Oktober 2008

3 Zs 1795/08 - Klageerwzingung
Entscheidung durch das OLG Frankfurt/Main
und Antrag auf Prozesskostenhilfe

Grund:

Polizei und Staatsanwaltschaft waren bisher entweder unfähig - oder unwillig (?) - in der Sache zu ermitteln. Und das seit längerem. Bis Anfang 2002 habe ich mich über mein Kind zur Duldung nötigen lassen. Dann habe ich bis Anfang
2007 im Wissen, wie das so läuft, vor Gericht, von einer Strafverfolgung abgesehen. Diese trachte ich jetzt durchsetzen.

Ich traue der Anwaltschaft aus gemachter Erfahrung nicht mehr über den Weg (beispielsweise unterlassene Hilfeleistung durch RA Krutzki, der mich Anfang 2007 bei Nötigung zur Begutachtung verhungern lassen wollte, statt tätig zu werden, obgleich ich für Kostenübernahme gesorgt hatte). Daher bitte ich das für die notwendige anwaltliche Vertretung beim OLG in Sachen der folgende Klagerzwingung (sozusagen von Amts wegen) zu sorgen und einen
Staatsanwalt auf die Sache anzusetzen, der dem Nachfragen fähig ist.

Vorwürfe:

Bedrohung, Verleumdung, Freiheitsberaubung, Nötigung/Nachstellen mit der Absicht der Todesfolge, erpresserischer Menschenraub, Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch Es kann einfach angehen, daß sich hier niemand zuständig fühlt.
Wenn das nicht genügt, und da mehrere identische Fälle bekannt sind zudem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem Ziel die Rechtsweggarantie, dierechtliche Gleichbehandlung und das Beweislastprinzip (jeder gilt solange geisteskrank, bis er für alle Zukunft das Gegenteil beweisen kann) abzuschaffen.

Hergang/Beteiligte:

I) Erstmalige Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.

Im Dezember 1998 wurde ich vom ehemaligen Lebensgefährten und Geschäftspartner ?Ulli? einer Komillitionin ?Andrea? (mit der ich eine kurze Liaison hatte) bedroht, eine ganze Nacht lang belagerte dieser meine Wohnung.
Andrea deutete mir gegenüber zudem an, fortgesetzt von demselben belästigt zu werden. Da ich ?Ulli? kannte hatte ich meine Zweifel ob dieser Darstellung. Über den gemeinsamen Bekanntenkreis, der auch in meinem Betrieb beschäftigte
Subunternehmer ?Thomas?, ?Jörg? umfasste, versuchteich in direkter Folge herauszufinden was an der Sache drann war. An die Polizei, so hatte ich mich Andrea geeinigt, würde ich mich nicht wenden, da Ulli ihrer Auskunft nach eine
Bewährungsstrafe habe. Ich vernahm dem allgemeinen Dorftratsch zudem, dass Andrea möglicherweise schwanger sei. Bei direkten Rückfragen im gemeinsamen Bekanntenkreis wurde ich von allen meinen Bekannten diesbezüglich
angelogen. Nur meine neue Bekanntschaft ?Uta? (zudem eine Bekannte von Andrea) erklärte mir, daß meine Vermutungen hinsichtlich des bestehens einer Schwangersschaft richtig seien. In der Folge wurde von meinem
Bekanntenkreis meine neue zu Uta Liaison schlechtgeredet, mir im selben Atemzug aber immer wieder versichert, irgendetwas Diffuses würde sich schon zum Guten wenden.Somit ergaben sich für mich zwei gegensätzliche Annahmen.

1)  Uta hätte mit ihrer Darstellung recht. Ich wäre möglicherweise Vater des werdenden Kindes von Andrea, und
beide würden bedroht.

2)  Der restliche Bekanntenkreis hätte in seiner Einschätzung recht, der gesamten Sache keinerlei Bedeutung
zuzumessen, und Uta wäre im Irrtum.

Die zweite Alternative hätte jedoch einer anders gearteten Wendung hin zum Positiven (diffuse Andeutungen) bedurft. Diese wäre jedoch explizit nicht meine neue Liaisongewesen, da selbe ja vom Bekanntenkreis ungern gesehen wurde.
Also beschloß ich, vor allem um dem sich bis ins Büro ziehenden Dorftratsch ein Ende zu bereiten, mir rechtlichen Beistand zu holen um die Situation zu klären und negative Auswirkungen auf meine Arbeit abzuwenden.Um dieses zu verhindern bedrohte man mich - erstmalig - mit den Mitteln der Psychiatrie und erklärte mir, ich könne mich hiergegen nicht wehren, ohne für geisteskrank erklärt und weggesperrt zu werden.

Beweis:

Verschiedene EMails aus dem Bekanntenkreis an mich aus 1998/99.
Schreiben der Andrea mit Hinweis auf die ?Horrornacht? (teils handschriftlich).
Seite eins der Darstellung der Uta in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg (Darstellung im übrigen jedoch größtenteils verleumderisch und unrichtig).

II) Zweite Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
(hier Klärung der Abstammungsverhältnisses meines Kindes)

In der Folgezeit (1999 - 2000) verzichtete ich auf weitere Beauftragung der Subunternehmer Jörg und Thomas und zog
mich in die Beziehung zu Uta zurück, da ich den Drohungen glauben schenkte. Aus dieser Beziehung enstand ein
eheähnliche Lebensgemeinschat und hieraus eine Schwangerschaft der Uta.
Unter Hinweis meines nichtaufgenommenen Kampfes gegen die psychiatrischen Diffamierungsversuche kam Uta auf
einmal auf die irrsinnige Idee das Sorgerecht für das erwartete Kind nicht teilen zu wollen. Dies alles da ich dem
?Handauflege-Zirkel? ihrer Mutter (mit dem zudem Familie des Ulli Kontakt pflegt) kritisch gegenüber stehe (?akzeptiere
das oder bring dich um?). Hierauf kommt es zur Trennung.

Beweis:

Nur um Uta zu beruhigen habe ich mit ihr zusammen 2000 einen Psychiater besucht, der ihr erklärte dass
Männer nicht deshalb geisteskrank sind, weil sie sich für ihren Nachwuchs engagieren. Ich sorge für dessen
Aussage und zwar explizit nur hierüber.

Nach dem Auszug der Uta aus der gemeinsamen Wohnungprotokolliert RA Dr. Sieg, Düsseldorf am 30.05.2000
meine Bedenken und Handlungsgründe.

Nach Geburt des Kindes gibt Uta mich zunächst als Vater des Kindes an und fordert Unterhalt, woraufhinich die
Vaterschaft einseitig urkundlich anerkenne. Um die Gewährung von Umgangsrechten gänzlich ausschließen zu können
(laut ihrer eigenen zu ?a)? als Beweis aufgeführtenStellungnahme ist dies ihrer Mutter nicht recht) entschließt sie sich
jedoch, die Unterschrift zur von ihr geforderten Urkunde nicht abgeben zu wollen.

Beweis:
Aktenzeichen 50.3.5.5048.BU.00.74, Jugendamt Bad Homburg
Verfahren 9F 104/01 KI AG Bad Homburg, 3 WF 174/01 OLG FRankfurt/Main
In der Folgezeit verzögern (auch meine und zudem mehrere unterschiedliche) Anwälte das Verfahren unterBeihilfe der
Richter am AG Bad Homburg und des Jugendamtes die das Kind betreffenden Verfahren. Schlußendlich gebe ich
unter Protest das Umgangsverfahren auf, da der anwaltliche Rufmord eine Gefahr für mein Unternehmen darstellt.

Beweise:
Dienstaufsichtsbeschwerde 3133 E - IV/4 - 1140/02 LG Frankfurt/Main
Überprüfung durch RA Dr. Sieg, Düsseldorf ergibt Fehler der Anwälte Perpelitz, Dr. Wetzel und Asche, Bad
Homburg
Weigerung des Jugendamtes in Sachen Entscheidung des RiAG Knauth tätig zu werden
RA Dr. Finger, Frankfurt stellt keinen Antrag auf Säumnisurteil, als sich Gelegenheit bietet
RiAG Leichthammer verzögert mögliche Begutachtung schon im Vorverfahren und schließt unser Angebot zurGüte,
begleiteten Umgang bis zur Endentscheidung aus, diemit der Begründung es sei ihr ja von RiAG Dr. Knauth
berichtet worden, welchen Wirbel (gemeint ist wohl die DAB) ich um das Verfahren gemacht habe.

III) Dritte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindungdes Rechtsweges.
Nachdem ich Verfahren einstellen lassen habe, geht die Belästigung durch die Psychiatrie weiter. Ich werde per offenem Schreiben im Büro aufgefordert mich hinsichtlich des eingestellten Verfahrens psychiatrisch begutachten zu
lassen. Als ich dies unter Verweis auf die Einstellung des Verfahrens ablehne, und vor allem in dem diesbezüglichen Telefonat mit dem Gutachter feststelle, daß dieser über jede Menge Informationen verfügt, die sich allein auf die
verleumderische Hetzschrift der Uta stützen können,nicht jedoch einen Gutachtenauftrag wie im Verfahren angedacht, stellt man Betreuungsantrag gegen mich. Im übrigen führt das Vorgehen zu extremen Spannungen mit den
Mitgesellschaftern meines Unternehmens. Schlussendlich ist eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich. Wieder erklärt man mir, ich hätte keine Möglichkeit mich rechtlich hiergegen zu wehren.

Beweise:

Existenz des eingestellten Betreuungsverfahren 42 XVII B 34/03 AG Bad Homburg (Einsicht wird nicht zugestimmt)

In der Folgezeit werde ich - welch Zufall - erneut von einer ?angeblich geprügelten Frau? behelligt, von Hunden gebissen (wobei es die Polzei es nicht für nötig hält Anzeige aufzunehmen), ?

Beweis:

Zeugin Schmitz-Scior, Bad Homburg.
Nachdem sich die Polizei in Bad Homburg auch noch weigert einfachster Strafanzeige nachzugehen und statt dessen die Frechheit besitzt gegen mich zu ermitteln, da ich auf den rechtsfreien Raum hingewiesen habe, den RiAG
Leichthammer geschaffen hat, ?? jetzt darf man sich wohl nur noch selbst schützen, wenn es die Justiz nicht tut ??, beschließe ich Bad Homburg zu verlassen.

Beweis:

eingestelltes Verfahren der angeblichen Bedrohung 332 Js 32999/06 und nicht bearbeitete ?hilfsweise? Strafanzeige 5/4 QS 11/07 LG Frankfurt/Main (da ja eine Wiederaufnahme der Sache nicht möglich war).

IV) Vierte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.

Durch einen Homburger bekannten ?Chris? erfahre ichdass ein weiterer Fall existiert ?Ducreay?, in demdieselben Anwälte und Richter mit denselben Mitteln Umgangsrechte verhindern. Zudem erfahre ich nahezu zeitglichdurch die
Presse vom Fall ?Görgülü?. Ich beschließe daraufhinderen Anliegen zu unterstützen, indem ich die anwaltlichen Verleumdungen seitens der RAe Asfour insofern ad absurdum führe, als ich selbe zur Einreichung einer ?Invaliditätsrente? aufgrund des (Achtung: Ironie) ?psychiatrisch Sachverständigen Gutachtenschriftsatzes? (Ironie
Ende) nutze. Als es aber darum geht, eine Rente zu beziehen weilmich die Beschuldigten zum Narren stempeln wollten, also die Allgemeinheit für das Versagen des Staatesim weitesten Sinne in die Haftung zu nehmen, ergibt sich -
oh Wunder - gutachterlich meine vollkommene Gesundheit. Ich arbeite Anfang 2007 nochmal deutlich das Vorgehen der Psychiatrie, in diesem Falle von Dr. Golusda(?Nötigung zur Begutachtung?) heraus. Daraufhin erstatte ich Strafanzeige. Da die Staatsanwaltschaft (beispielsweise in Person Dr. Wüst, Fabry wurde vom Fall wegbefördert) keinerlei Klärung der ihr vorliegenden Vorwürfe herbeiführen will, ebenso RiLG Dr. Lodzik, landet die Sache dann schlußendlich dort, wo ich sie (nachdem ansonsten niemand tätig werden wollte) bereits Anfang 2007 avisiert habe, nämlich bei Ihnen.

Beweisw:

Akte 3 Zs 1795/08 als Verweis auf die Beweissammmlung unter 3540 Js 219084/07 (nicht etwa aus 08, ?schallersche Rechtschreibschwäche??) die unter Behinderung der Akteneinsicht durch das AG Frankfurt/Main nicht rechtzeitig fertigwurde.

Zeugin Nowatius, Heusenstamm
Zeuge Knak, Bad Homburg
Zeugin Brehm, Frankfurt/Main

Mit freundlichem Gruß,

Maximilian Bähring

Nachrichtlich in Kopie
Hessisches Ministerim der Justiz 0611/32-2763
Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050
Generalbundesnwalt Karlsruhe 0721/8191-590

+++

Maximilian Bähring
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Hessisches Landessozialgericht
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Frankfurt a.M., den 16. April 2014

L7 AS 274/14 Hessisches Landessozialgericht (Berufung) Aktenzeichen S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.

KenntniXnahme
Veranlassung
Erstattung notwendiger Auslagen für Postwertzeichen, Briefumschlag, Papier, Tinte

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)

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Herrn Oberstaatsanwalt
Dr. König mittels
Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42

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Frankfurt a.M., den 16. April 2014

Strafanzeige wegen des Verdachtes von Vorteilsgewährung und Annahme
gegen den Richter am Sozialgericht Frankfurt a.M. Karst

L7 AS 274/14 Hessisches Landessozialgericht (Berufung)
Aktenzeichen S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.
Aktenzeichen 3 ZS 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.

KenntniXnahme
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Erstattung notwendiger Auslagen für Postwertzeichen, Briefumschlag, Papier, Tinte

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Amtsgericht
Betreuungsgericht
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Frankfurt a.M., den 16. April 2014

Anregung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
für den Richter am Sozialgericht Frankfurt a.M. Karst

Aktenzeichen 3 ZS 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.

L7 AS 274/14 Hessisches Landessozialgericht (Berufung)
Aktenzeichen S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.

KenntniXnahme
Veranlassung
Erstattung notwendiger Auslagen für Postwertzeichen, Briefumschlag, Papier, Tinte

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)



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