13.05.2014 02:10

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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vorab per Fax: 069/1367-2976

Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
- 3. Senat für Familiensachen -
z. Hd. Herrn Vorsitzenden Richter Dr. Fritz Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 13. Mai 2014

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. / 92 F 493/13 SO Amstgericht Bad Homburg v.d. Höhe Sorgerecht Tabea-Tara Riek

Herr Oberlandesgerichstrichter Dr. Fritz!

Soeben, 13. Mai 2014 erreicht mich ihr Schreiben vom 08. Mai 2014 mit normaler Post, Datum des Frankierstempels ist de 12. Mai 2014. In diesem werde ich mit Fristsetzung zum, 28. Mai 2015 auf-gefordert Stellung zu nehmen, das tue ich hiermit.

Es ist eine unglaubliche Frechheit nun auch das zwetinstazliche Verfahren ganz ohne meine mündliche Anhörung führen zu wollen. Solch skandalöses prozessführende Verhalten hatte die abgelehnte Richterin Körner, die einfach trotz vorliegendem unbeschiedenen Ablehnungsantrag enstcheiden hat auch schon im Vorverfahren an den Tag gelegt.

Hier ist von der Vorinstanz eindeutig allein zum Vorteil einer Verfahrenspartei gekungelt worden und das Verfahren ist auch nicht parteiöffentlich gemacht worden. Über meine Bitte des Austausches des eindeutig parteiischen Verfehrensbeistandes Ames wude ebenfalls einfach nicht beschieden. Zudem hat man mir Akteneinsicht nicht gewährt als ich darauf hingewiesen habe daß meine hier geführte Akte schon allein deshalb unvollständig sein müsse weil dort Schreiben - auf welche sich die Gegen-seite mit Schriftsatz beruft - fehlen. Das schlampige Gericht in Bad Homburg hat mir diese einfach nicht zugeleitet.

Schon wieder liegt das Verfahren seit dem 18. Dezember 2013 monatelang beim Oberlandesgericht herum in der Hoffnung die Sache werde sich schon erledigt haben wenn das Kind erstmal 18 oder 21 Jahre alt ist - wenn kümmern schon die Rechte des Vaters ? immerhin hat man das Kind dem Vater ja erfolgreich entfremdet (normalerweise reicht alllein das für einen Sorgerechtsentzug des umgangs-vereitelnden Elternteils vollständig aus) - so ist man ja auch bisher im Verfahren vorgegangen. Aber die Rechte des Vaters sind hier weniger entscheidend als die akute Gefährdung des Kindes die durch die nach dem Tode des Ex-Freundes der Kindesmutter Uta Riek offenbar gewordenen Verbindungen/ Konatkte in die BDDSM/Sado-Maso-Szene ebenso wie die gefährliche scientologyartige Reiki-Sekte über die zeitgelich mit der Fernsehberichtersattung zur Buchveröffentlichung von Joachim Hüssner mehr bekannt wurde. Beides war dann Anlaß 02/2012 (in
Worten: im Febraur 2012 ? das ist über zwo Jahre her) Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen der einfach gar nicht beschieden wurde.
Erst Ende 2013 findet sich in den Akten Verweis auf dieses verschwunden geglaubte Fax.

? /-2-

-2-

Man würdigt Väter per Kindeswohlvorbehalt auch im neugeregelten § 1262a BGB als ?schlechtere Hälfte? der Elternschaft herab. Die Würde des Mannes ist antastbar, für den gilt kein Menschenrecht. Aber für die mehr als 10 Jahre andauerende Blockade im Bundestag sind ausnahmsweise mal Abgeordnete wie etwa Erika Steinbach oder Brigitte Zypries verantwortlich zu machen und nicht sie.

Ich lehne Sie, Voritzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Fritz ab und den Rest ihres Seantes gleich mit. Ich mach jetzt parallel zu diesem Schreiben die Verfassungsbeschwerde wegen eklatenter Grund-rechtsverletzung, hier der Verletzung meines verfassungsmäßig verbrieften Rechtes auf richterliches Gehör, fertig. Wieviel bezahlt Ihnen die Gegenseite pro Tag Verfahrensverzögerung, Herr Richter? Das wird nun Inhalt staatsanwaltlicher Ermittlungen sein. Ich werde nämlich auch in den letzten Monaten wiederholt (zuletzt diesen Freitag) auf dem Fußwege zum Oberlandesgericht von Gruppen junger Männer angegriffen die anscheiend meine Kommunikation mit dem Gericht unterbinden wollen, das passt ins Bild des Vorgehens einer Sekte, kriminellen Bande oder Organisation. Ich will daß sie mir bei den menschlichen Schweinereien die sie und ihr Senat hier an den Menschenrechten zu verbrechen gedenken wenigstens ins Gesicht schaun müssen: ?Zerbrechen Sie unter der Gemeinheit? Ja oder nein, zerbrechen Sie darunter?? Ich werde auch mal sehen ob man solche Boshaftigkeit nicht zum Anlaß einer psychiatrischen Begutachtung der Richter des Senates machen kann. Und statt den Afghanen zu erklären was die Regierung von _ au eRkel unter Menschenrechten versteht, nämlich daß Frauen in Deutschland mit Rechtsmißbrauch Männer ruinieren und demütigen können werde ich die Dschihadisten von dort lieber mal einladen deutschen Gerichten und Parla-menten ? unter Anwendung angemessener Mittel - zu erklären daß Gleichberechtigung bedeutet daß unter anderem auch Männer ein Elternrecht haben. Gerade in arabischen Kulturen soll man da empfindlich sein. Mehr als 13½ Jahre gerichtliche Auseindersetzung für einfachste Grundrechte sind ein Skandal für den ? ginge es um Frauenrechte ? die UN einen solchen Schurkenstaat wie die Bundesrepublik Deustchland einer ist per Bombardement längst eingeebnet hätte.

Neben dem Befangenheitsantrag folgende weitere Anträge: Ich beantrage über alle von meiner Seiten gestellten noch nicht beschiedenen Anträge zu befinden. Ich beantrage ziudem mündliche Verhandlung in medienöffentlicher Sitzung, sie schäbiger Lumpp!

Mit freundlichem Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)

Schreiben von Anwalt Dr. Finger zu Verfahren 92 F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe:

(Prozessuales Ziel der Kindesmutter:) ?So lange wie möglich?
(Umgang/Kontakt) ?zu vereiteln um sichdann? [?] ?auf den Standpunkt zu stellen in der Zwischenzeit sei der Vater dem Kind ?entfremdet??!

+++

Maximilian Bähring
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Amtsgericht
- Familiengericht -
Auf der Steinkaut 10/12

D-61350 Bad Homburg v.d. Höhe

Frankfurt a.M., den 13. Mai 2014

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. / 92 F 493/13 SO Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe Sorgerecht Tabea-Tara Riek

überlasse Ihnen die Anlagen zu

x Kenntnisnahme

und weiterer

x Veranlassung

Mit freundlichem Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


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per Einschreiben Einwurf

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3

D-76131 Karlsruhe

Frankfurt a.M., den 13. Mai 2014

EILT! HILFE! Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Artikel 103 Grundgesetz

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. /
92 F 493/13 SO Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe Väterliches Sorgerecht Tabea-Tara Riek (* 19.09.2000)

Mein Grundrecht auf richterliches Gehör wird auf das empfindlichste verletzt. Das Gericht führt ? ganz ohne meine Beteiligung an mündlichen Verhandlungen ? einfach Verfahren in denen es allein eine Partei anhört. Seit mehr als 13½ Jahren klage ich nun in der Sache. Das Gericht tut alles um mir mein Kind weiter zu entfremden und begünstigt die scientologyartige ?Reiki?-Sekte in der die Kindesmutter aktiv ist. Mir wird das Sorgerecht bicher vorenthalten udn zwar ellein um zu verhindern daß ich das Kind aus der gefährlichen Skete heraushalte.

Zudem hilft das Gericht der Kindeswohlgefährdung wegen BDSM/Sado-Maso-Milieu Kontakten im Umfeld der Mutter des Kindes nicht ab. Die Schlamper im Oberlandesgericht Frankfurt a.M. lassen sogar im schriftlichen Verfahren Anträge einfach verschwinden wenn es ihnen passt. Das Recht wird aufs massivste gebeugt.

Allein die Kindesmutter darf verleumden, auch wenn die ?Titte voll Hardenberg? ist was das Stillen eines Kindes angeht oder die Muttermilch voller Nikotin. So eine sexistsiche Riesenschweinerei.

Ich will daß diese Sexisten mir ? und am besten der gesamten Medienöffentlichkeit ? ins Gesicht schauen müssen wenn Sie sich wieder gegen die Menschenrechte vergehen!

Mit freundlichem Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


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Herrn Oberstaatsanwalt
Dr. König mittels
Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 13. Mai 2014

Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Einschüchterung zur Unterlassung der gerichtlichen Verfolgung väterlicher Ineressem und zur Strafnzeigeunterlassung unter anderem auch in Sachen sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Hett) sowie Verdachtes auf Vorteilsgewährung gegen Annahme eines solchen gegen alle Richter des dritten OLG-Familiensenats

es kann ja wohl nicht angehen daß beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M. seit dem 18. Dezember 2013 schon wieder Gerichtsenstcheid verbummelt wird. Gelichzeitig wurde ich (zuletzt am letzten Freitag, den 09. Mai 2014) mehrfach, jeweils auf dem Wege zu Gericht befindlich bedroht und an-gegeriffen ? möglicherweis emit dem Motiv ein Gerichtsverafhren zu behindern. Zudem führt man
zwo jahre lang Verfahren ohne mündliche Verhandlung für notwendig zu erachten.

Das stinkt zum Himmel. Ich ersatte daher Strafanzeige udn zwar gegen den Vorsitzenden Richter des
3. Familiensenates Dr. Fritz und die anderen RichterInnen und Richter seines Senats. Und zwar weil der merh als dringende Tatverdacht besteht daß vorsätzlich Recht gebeugt wurde zugunsten einer Partei. Vielmehr wurde das Verfahren mißbraucht um mich psychiatrisch zu demütigen und mit Falschvorwürfen des Drogenkonsums ausf allerübelste zu verleumden.

Untersuchen Sie was die mutmaßlich korrrupten Richter für solche Arbeistverweigerung bekommen.
Ich will daß die Richter ihr Vermögen offenbaren und wie es zustande kommt.

Mit freundlichem Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


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Maximilian Bähring
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Amtsgericht
- Betreuungsgericht -
Gerichtsstraße 2

D-60313 Frankfurt a.M.

 
Frankfurt a.M., den 13. Mai 2014


Anregung einer Eilbetreuung des Richters am Oberlandesgerichtes Dr. Fritz und den anderen Richtern des 3. Familiensenates!

Die Richter arbeiten monatlang einfach gar nicht und meinen dann alles ?abschmettern? zu können nachdem Sie nur einer Vefahrenspartei erlaubt haben die andere vor Gericht zu verleumden, zu demütegin und zu ruinieren. Verfahren die 13½ Jahre andauern werden sollen ganz einfach nach Aktenlage beschieden werden unter Verletzung des Rechtes auf richterliches Gehör.

Es besteht daher begründeter Verdacht daß das Urteilsvermögen des Richters Dr. Fitz sowie seiner Kollegen aufs Empfindlichste gestört ist. Es besteht augfrund des ausgeübten Berufes akute Gefahr für die Allgemeinheit.

Ich beantrage mehrmonatige Unterbringung der genannten in einem geschlossenen psychiatrsichen Krankenhaus zur gründlichen Examination. Welche Drogen nehmen die?

 

Mit freundlichem Gru&SZlig;

 

(Maximilian Bähring)


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Staatsanwaltschaft
Ernst-Ludwig-Straße 7

D-55116 Mainz

Frankfurt a.M., den 14. Mai 2014

Strafanzeige gegen Sandra Maischberger und ihre Gäste
wegen Aufruf zum Massenmord ?Arbeit macht frei?

Ein znisch sarkastisch ironisches ?Heil Hitler?!

Wer wie diese abgrundtief häßliche Frau Knobel-Ulrich denjenigen die nicht arbeiten
gehen dann Sozialleistungen streichen will der führt Zwangsarbeit und Konzentartionslager ein oder man läßt die Leute eben verhungern. Dann üssen Sie die eben töten. Und das ist dannMassenmord. Was Sie da machen ist Aufruf zum Massenmord!

Weil alleinerziehende die ganze Zeit die Unterahlstorschußkassen bescheißen indem Siefalsche Väter ihrer Kinder angeben müssen Männer monatelang hungern unsd sterben!

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


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