29.08.2014 04:08
Maximilian Bähring
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Frankfurt a.M., den 29. August 2014
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz - in Verbindung mit Strafnzeige gegen zwo Beamte die heute, 19. August 2014 um 15:07 Uhr heir erschienen nachdem ich um 14:23 Uhr ein Notruf Fax gesendet hatte und dem dann noch telefonsich Nachdurck verleihen musste
Vor einiger Zeit hat mich der Untermieter meienr damaligen Nachbarin fats zu Tode gewürgt. Entweder seit dem oder seit der Vergiftung mit eine, falschen Medikamnet beim nachfolgenden Kranknhausaufent-halt ist mein Sprachzentrum bleibend geschädigt. Dieser Typ saß heute, als ich vom Supermarkt zurückkam im Schaufenster des Lotto-Ladens Hölderlin- Ecke Hanauer-Landstraße. Ls cih Ihn sah habe ich versucht ein Foto zu machen was zunächst mislang, ich habe zerst meien Essenseinkäufe in die wohnung beracht und mich dann ncohmals in die Gefahr begeben um eines zu Schießen, und mich dann beeilt sofort die Polizei zu rufen per EMail/Fax. Sofort wurde ich wohl von organiserten kriminellen, zunächst war es nur eienr, später waren es gelcih drei zurückfotografiert udn gefilmt. Ich war also oben nach dem fotos machen oben in meienr Wohnung und wollte eien erste Version der Anzeige ausdrucken undzur Stastwenalstchaft bruingen als ich imFlur auf den Würger tarf, wie er den Aufzug verließ und mit einem eigenen Schlüssel Appartement 20 öffnete, im beisen eins zweite Mannes. Das war nicht derjenige der die ?Reaktions-Fotos? auf meien einagns erwähnten Fotografie-versuch gemacht hatte, es war ein anderer. Das müsste sich auch festetleln lassen da der Lotto-Laden laut ufkleber am fester Videoüberwacht ist. Nun, nachdem ich dann zwsichenzeitlich noch Hausmeister und Hauseigentümer informierte rief man seitens der Polizei ztück und kündigte das vorbeikommen an. Als ich unten Geräsuche vernahm habe cih mcih dann getraut meien Wohnungstür zu öffenen. Die ebamten erklärten mir dann im verlaufe des Gesräches der Mann den ich auf fots zeigt sei nicht in der Wohnung und wenn er sich dort gegen den Willen des Vermieters aufhalte der extra dessen Freundin,d er voherigen Hauptmieterin gekündigt hatte um den permanentne durch ihrenfeudn evrurschaten Schlägerein aus dem Wege zu gehen, es gab inder Veragngeheit mehrere Polizeieinsätze dort, einal war der ganze Flur und Aufzug voller Blut vor lauter Schlägerei in Appartement 20, es gab da einen Polizeisnatz, lesen sie es nach. Außerdem müsse ich mich getäuscht ahben, der Aufzug sei defekt. Es mag aj sein, daß der Typ zwischen-zeitlich nicht mehr in der Wohnung ist in der er vorher war, imemrhin hatte es ja ne gute Stund gedauert bsi die Polizei kam. Es mag ja auch sein daß er zwishcneztlich nicht kam, der Aufzug. Als die Bematen wegaren habe ich di Funktion des Aufzuges übrüft, weil ich dann ncoh den hausmeister verständigt hätte, wennder wirklichd efekt gewesen sei, immerhin haben/hatten wir Rollstuhlfahrer im Haus. Es stellet sich jedoch heraus daß der Aufzug funktioniert, ich habe hiervon eine Ton-Aufnahme gemacht.
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Ich bitte um Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz, Platzverweis des Shclägers/Würgers wenn er wiederr uaftaucht und ersatte hiermit auch gelich Dienstaufsichtsbeschwerde weild er Verdahct bestht daß die Beamte evremintlich egsitig behindert verarschen wollen, aus Faulheit. Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
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