Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt M.
Einschreiben Einwurf
Landgericht
Hammelsgasse 1
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 02. August 2016
5/30 KLs ? 3540 Js 233115/15 (3/16) Landgericht Frankfurt a.M.
in seitlich GEÖFFNETEM BREIFUMSCHALG erreicht mich heute förmliche Zustellung ihrer Terminverlegung.
Um mir Kosten zu verursachen haben sie das Mandat des RA Guthke, der
miese arbeit abgeliefert hat und keines seiner Versprechen einhält nicht
beendet, hiergegen lege ich hiermit Beschwerde ein. Das erfahre ich
durch Terminverlegung (was anderes könne Gerichte ja nicht), das kenne
ich noch aus einstweiligen Anordnungsvefahren im Umgansgrecht).
Nur zufällig druch Lektüre der ladungsverfügung zur hauptverhandlung
erfahre ich daß vom 13. Mai 2016 ein neues Gutachten vorliegen soll.
Ich teile heirzu mit: Ich habe zum fraglichen zeitpunkt an keinerlei
Begutachtung teilgneommen. Es muß sich um einen Fehler handeln. Oder ist
das wieder so ein Gustl Mollath artiges ?Fernguatchten nach Aktenlage?
das demGericht spätestens in der nächsten Instanz um die Ohren gehauen
wird?
Gegen den Gutachter lag zum fraglichen Zeitpunkt
Ablehnungantrag vor der noch nicht beschieden war. Ein Beweisantrag per
Guatchten den man hätte ablehen können lag gar nicht vor. Das ist ein
einziger Riesen-Justiz-Skandal. Mit Rechtsstaatlichkeit hat die
Verfahrenführung dieser Pfeife von Kaiser-Klaan sowieso nichts zu tun.
Erst am 29. Juni 2016 ausgefretigt am 04. Juli 2016 wurde
erstinstanzlich über den Ablehungsantrag gege den Gutachter entschieden.
Er hätte golfglich am 13. Mai 2016 also auch nicht begutachten dürfen.
Es gilt somit Beweiseverwertungsverbot durch Beweiserhebungsverbot.
Druch Recht zu Recht und nicht mittels begehung von Strafatten wie das die Polizei bei ihren Aussgeepressungen so gerne macht.
Das ist mal wieder eine gezeilte Provokation. Ich werde mit dem Anwalt
der dank Zsuathzhonrar Im Gegensatz zum Pflichtverteidiger Guthke
arbeitet dafür sorgen daß neuer Ablehnungsantrag gegen den durch und
druch parteiischen Senatsvorsitz eingericht wird.
ich teile ihnen
mit daß RA Haußmann eien Notlösung ist, insbesondere deshalb weil er
laut eigenem vorbringen ?Reiki? als ?wohltuend? beschrieben hat ich also
Bedeneken haben muß ob er unvorein-genommen an die Sache hernageht. Ich
schreiben das deshalb wiel man mit allen Mittel vrhindern will
daß
ich gegenüber dem Gericht das Fehlerhalten des Verteidigers Guthke etwa
thematisiere. Denn thematsieire ich Sie gegenüber dem gericht so kommt
auch eine Prüfungsinstanz nicht mehr daran vorbei. Ich nenen Ihnen ein
Beispile für den Psychoterror den ich druchleben muß:
RA Guthek
informierte mich neulich zwischen Tür udn angel: ?sie hätten ausgesagt,
da wäre nichts gewesen, sie hätten nichts geamcht? wobei er total im
Unklaren läßt ob er Sie die höfliche anrede seines Gegenübers (also mir)
meint? oder ob sie für eien Personegrguppe steht ?die beiden
Faslchbeschuldiger?. Für Rückfragen hat er dann Angeblich keine Zeit.
Schriftlich maht der grundsätzlich nicht, wahrscheinlich weil jedes
Schriftstück von ihm genug hergäbe um Ihn in die anwaltshaftung zu
nehmen.
Ietzt bin ich erstersn der Meinung daß man seine
Mandanstchaft von sich aus informiert wenn es neues gibt und zwotens der
Meinung daß es aufgabe des Verteidigers ist seien Mandanten zu
untertzützen und nicht ihn zu deoralisieren. Auch Rechtsanwalt Haußman
bittete sich nun aus daß er Zustellunen allein an Ihn erfolgen sollen
und ähnliche Späßchen die ich für vollkommenen Unfug halte. Denn nur
wenn ich SÄMTLICHE Vorgänge zwischen Gericht und Vertedigung kenne kann
ich bei solch eklatetenten fehler wie sie dem Rechtsanwalt Stefan Bonn
oder Rechtsanlt Guthke unterlaufen sind vernünftig reagieren.
Egal was Sie von der 30. Strafkammer amchen, es ist nur nicht
reschbeuger- sondern rechtsbrecherische ScheiSZe. Ich hätte nicht
gedacht daß sowas in eienm Land wie Deutschland mit der erfahrung aus
der Nazi zeit und dem DDR Unrecht möglich ist.
Hätte ich dem
Gericht nicht die Korrespondenz an Rechtsnalt Guthke betreffen der
Zeugenliste mitgesendet könnte ich heute nicht OHEN JEDENE ZWEIFEL
nachweisen daß das Gericht seien
Pflichten massivverletzt aht indem ses sich einfach weigert Entlastungszuegen zu laden.
Daher werden sie SÄMTLICHE Korrespndenz im verfahren AUCH mit mir
führen. Denn anscheinden bin ich der einzige hier der an der ihm
zustehenden Verteidigung interessiert ist. Ich hoffe mit der Bestellung
von ra Huassmann zum PFLICHTverteidger ädert sich das.